Wasserschaden

Häufig gestellte Fragen

Nach einem Wasserschaden ist schnelles Handeln gefragt. Stoppen Sie die Wasserzufuhr, schalten Sie den Strom in den betroffenen Räumen ab und beginnen Sie mit der Beseitigung des ausgelaufenen Wassers. Schützen Sie anliegende Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände, bis das Wasser entfernt wurde. Wichtig: Dokumentieren Sie den gesamten Schaden möglichst ausführlich und im Detail. Das erleichtert die Kostenübernahme durch Ihre Versicherung oder Ihren Vermieter. Ganzer Artikel: Klicken Sie hier

Je nach Schadensart und Ausmaß des Wasserschadens, dauert eine Bautrocknung mit technischen Hilfsmitteln mindestens 7 Tage. Bei mittelgroßen Schäden, wenn auch innere Schichten des Mauer- oder Bodenwerks betroffen sind, sollten Sie von einer Trocknungsdauer von ca. 15 – 30 Tagen ausgehen. Ganzer Artikel: Klicken Sie hier

Wird die Trocknung nur ein- oder zweimalig durchgeführt, empfehlen wir aus Kostengründen das Mieten eines Bautrockners. Betrachtet man bei einem mittelgroßen Wasserschaden mit einer Trocknungsdauer von 15 Tagen und 16-Stunden-Betrieb alle anfallenden Kosten, so schlägt eine eigenständige Bautrocknung in Bayern mit ca. 190,00 – 350,00 EUR zu Buche. Ganzer Artikel: Klicken Sie hier

Für Einschränkungen in der Lebensqualität, die durch einen Wasser- oder Brandschaden entstanden sind, können Sie bei Ihrem Vermieter oder der beauftragten Hausverwaltung Mietminderung beanspruchen. Die Minderung gilt nur für den Zeitraum, in welchem die beschädigten Räume durch den Schaden oder nachfolgende Sanierungsmaßnahmen teilweise bzw. vollständig nicht bewohnbar sind. Auf wie viel Mietminderung Sie Anspruch haben hängt vom jeweiligen Einzelfall ab, nichtsdestotrotz sind Sie aber verpflichtet, den Schaden unverzüglich bei Ihrem Vermieter und Ihrer Versicherung zu melden und maximale Schadensminimierung zu betreiben. Ganzer Artikel: Klicken Sie hier

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