Wasser entfernen

Bei einem Wasserschaden ist schnelles Handeln erforderlich. In jedem Fall muss das ausgelaufene Wasser schnellstmöglich beseitigt werden. Vor der Entfernung des Wassers sollten jedoch unbedingt Wasser- und Stromzufuhr der betroffenen Räume abgestellt werden, da sonst Kurzschlussgefahr besteht. Danach sollte sofort mit dem Entfernen des Wassers begonnen werden (für mehr Informationen: siehe „Wasserschaden – Sofortmaßnahmen“).

Je nach Menge der ausgelaufenen Wasser kann man diese auf unterschiedliche Weise beseitigen:

Bei kleinen Wassermengen, wie etwa einer Pfütze auf dem Boden, genügt das Aufwischen des Wassers mit trockenen Tüchern. Hierbei sollte man genau darauf achten, dass keine Flüssigkeitsreste übersehen werden. Dennoch ist, falls auch Wasser in den Boden eingezogen ist, eine professionelle Trocknung der feuchten Stelle notwendig.

Bei Fällen, in denen größere Bereiche bis zu wenigen Zentimetern hoch unter Wasser stehen, ist das die Beseitigung der Flüssigkeit nur mit Tüchern in der Regel nicht mehr möglich. Für solche Fälle eignet sich allerdings ein sogenannter Nasssauger. Mit dessen Hilfe lässt sich das Wasser leicht abpumpen. Der hierzu erforderliche Sauger kann relativ preiswert gekauft werden, oft ist aber auch eine Miete des Geräts möglich.

Falls das Wasser jedoch auf einer mindestens mehrere Quadratmeter großen Fläche höher als 6-7 Zentimeter steht, ist es ratsam, die Feuerwehr zur Hilfe zu rufen. Diese besitzt die nötigen Vorrichtungen, um auch große Wassermengen zu beseitigen. Die Kosten hierfür sind zwar oft enorm, pro eingesetztem Feuerwehrfahrzeug und Stunde muss meistens mit mehr als 100 Euro gerechnet werden, leider ist das Entfernen des Wassers auf anderen Wegen meist nicht umsetzbar. Ob die Bewohner des beschädigten Gebäudes für diese Summen selbst aufkommen müssen, hängt von mehreren Faktoren ab. Generell rückt die Feuerwehr bei einem sogenannten öffentlichen Notstand, zum Beispiel Hochwasser, kostenlos aus. Wenn aber kein Notstand ausgerufen wurde, ist der Feuerwehreinsatz kostenpflichtig, aber man kann Kostenerstattung bei seiner Versicherung beantragen. Ob diese die Kosten übernimmt, ist vom genauen Text des Versicherungsvertrages abhängig.

Falls der Schaden durch Fahrlässigkeit des Hausbewohners verursacht worden ist, ist eine Kostenübernahme seitens der Versicherung sehr unwahrscheinlich. Des Weiteren ist mit dem von der Feuerwehr vorgenommenen Abpumpen des Wassers noch nicht die gesamte Arbeit getan. In der Regel bleibt auch danach ein Wasserrückstand von einigen Zentimetern Höhe zurück. Dieser muss anschließend mit einem Nasssauger entfernt werden.

Anschließende Schritte

Nach dem Entfernen des Wassers und der darauffolgenden Vorbereitung der Räume auf die nötige Sanierung muss die Ursache der Schäden gefunden werden. Diese ist zum Beispiel bei einem Rohrbruch nicht immer eindeutig. Daher müssen alle Wasserleitungen auf Schwachpunkte untersucht werden (für mehr Informationen: siehe „Leckortung“). Danach sollte mit der Trocknung der beschädigten Räume angefangen werden. Bei dieser ist der Einsatz professioneller Bautrockner meistens unumgänglich, da sonst Restschäden verbleiben können (für weitere Informationen: siehe „Bautrocknung Vorgehen“).

Gegebenenfalls, vor allem, wenn der Grund für den Schaden Überschwemmung oder Starkregen war, ist eine Nachbesserung der Dämmung des Gebäudes sinnvoll. Diese hält das Wasser vom Eindringen ins Haus ab.

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