Versicherung bei einem Wasserschaden

Wasserschäden zählen zu den häufigsten Schadensfällen an Gebäuden. Ihre Beseitigung ist nur schwer durchzuführen und kann zu hohen Kosten führen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, für welche Kosten die Versicherung aufkommt. Vorher jedoch ist es unbedingt notwendig, dass Sie folgende Sofortmaßnahmen zur Eindämmung des Wasserschadens ergreifen:

1. Wasserzufuhr abstellen

2. Strom ausschalten

3. Wasser entfernen

4. Einrichtungsgegenstände schützen

5. Schäden und Maßnahmen dokumentieren - Erfahren Sie mehr

Schäden am Gebäude

Die Kosten für die Behebung von Schäden an der Bausubstanz werden von einer Wohngebäudeversicherung übernommen. Diese deckt ebenfalls die Kosten, welche bei der Reparatur von fest eingebauten Einrichtungsgegenständen, wie Heizungen oder Toiletten, entstehen. Zudem werden von der Wohngebäudeversicherung auch durch Reparaturarbeiten entstandene Schäden abgedeckt. Eine Ausnahme hiervon bilden allerdings Gebäude, die zum Zeitpunkt der Entstehung des Wasserschadens nicht genutzt wurden oder sich in Renovierung befanden. Dafür wird eine Bauleistungsversicherung benötigt.

Schäden an Ihrer Einrichtung

Bei der Beschädigung von Einrichtungsgegenständen durch Wasserschäden kommt die Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden auf. Diese greift allerdings nur bei Schäden, welche durch Rohrbrüche oder defekte Haushaltsgeräte (zum Beispiel Wasch- oder Spülmaschinen) verursacht worden sind. Schäden aufgrund von Wasserrückstau, aufsteigendem Grundwasser, leckgeschlagenen Aquarien oder menschlichem Versagen sind nicht durch diese Versicherung abgedeckt.

Schäden am Eigentum anderer

Falls wegen eines Wasserschadens in Ihrer eigenen Wohnung auch benachbarte Wohnungen in Mitleidenschaft gezogen wurden, kommt für die dort entstandenen Schäden im Regelfall ebenfalls Ihre eigene Privat-Haftpflichtversicherung auf. Im Gegensatz zu Schäden in Ihrer eigenen Wohnung, macht es hierbei keinen Unterschied, ob nur Gebäudeteile oder auch das Inventar von Nachbarswohnungen beschädigt worden sind. Die Kosten für die Reparatur dieser können Sie gleichermaßen bei Ihrer Haftpflichtversicherung fordern. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie an dem aufgetretenen Schaden keine Schuld tragen (keine Absicht oder Fahrlässigkeit).

Sonderfall: Schäden durch Naturereignisse

Jährlich verursachen Naturkatastrophen in Deutschland Schäden im Wert von mehreren Milliarden Euro. Allerdings kommen Hausrat- oder Gebäudeversicherung für solche Schäden nicht auf, obwohl diese enorme Kosten mit sich bringen können. Wer auch gegen einen Großteil möglicher Naturkatastrophen abgesichert sein möchte, kann sich nach einer Elementarschadenversicherung erkundigen. Abhängig von dem Versicherer deckt diese alle anfallenden Kosten durch Hochwasser, Starkregen, Erdbeben, Lawinen oder Wasserrückstau ab. Zu beachten ist allerdings, dass eine Elementarschadenversicherung nur zusätzlich zu Gebäude- und Hausratversicherung und nicht separat abgeschlossen werden kann.

Hier sehen Sie nochmal in einer Übersicht, welche Versicherung welche Schäden abdeckt:

            

Wohngebäude-versicherung Hausratversicherung Haftpflichtversicherung Elementarschaden-versicherung
Schäden am Gebäude und fest verbauten Einrichtungsstücken Einrichtung (Möbel, Haushaltsgeräte, Dekorationsgegen- stände etc.) Schäden zum Beispiel an Nachbarswohnungen alle Schäden, die durch Naturereignisse verursacht wurden

 

Wissenswerte Artikel, die Ihnen auch gefallen könnten

Zurück zu allen Artikeln