Wasserschäden im Keller können durch mehrere Ursachen, beispielsweise eine beschädigte Wasserleitung, Hochwasser oder Starkregen entstehen. In jedem Fall müssen Sofortmaßnahmen ergriffen werden, um den Schaden so weit wie möglich einzudämmen. Ebenfalls wichtig ist, dass Sie das Ausmaß des Schadens für Ihre Versicherung genau dokumentieren, damit Sie Ihre Ansprüche für die Kostenerstattung geltend machen können. Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie vorgehen sollten:
Stoppen Sie als Erstes die Wasserzufuhr, um weitere Schäden zu verhindern. Weitere wichtige Informationen für Ihr Vorgehen finden Sie in dem Artikel „Wasserschaden Sofortmaßnahmen“.
Nachdem Sie diese Sofortmaßnahmen erledigt haben, lassen Sie alle eventuell beschädigten Wasserleitungen reparieren. Wenn Sie anschließend den Wasserzulauf wieder aufdrehen, können so keine neuen Schäden entstehen. Falls Sie die beschädigte Immobilie mieten, sollten Sie eine Mietminderung beantragen (für weitere Informationen: siehe „Wasserschaden – Mietminderung“).
Beginnen Sie nun mit der Trocknung der Räume. Dies kann manchmal mehrere Wochen dauern, auch wenn die verwendeten Trocknungsgeräte rund um die Uhr im Einsatz sind. Anders als bei der Trocknung von oberirdischen Räumlichkeiten besteht in unterirdischen Räumen, wie Kellern, meistens keine Luftzirkulation, welche die Trocknung unterstützt. Der Einsatz von professionellen Bautrocknern ist hier unumgänglich. Achten Sie darauf, dass Sie auch den letzten Rest an Feuchtigkeit aus der Bausubstanz entfernen, da diese anderenfalls beschädigt wird. Zudem besteht bei erhöhtem Feuchtigkeitsgehalt die Gefahr von Schimmelbildung. Kompetente Beratung ist hier von großem Vorteil, da die genaue Vorgehensweise bei der Trocknung von vielen Faktoren, wie etwa der Größe des Schadens oder dem jeweiligen Baumaterial, abhängt. Hier müssen nämlich von Fall zu Fall verschiedene Trocknungsverfahren angewendet werden (für weitere Informationen: siehe „verschiedene Trocknungsverfahren“). In jedem Fall jedoch sollten Sie, wenn Sie technische Geräte bei der Trocknung verwenden, Ihren Stromanbieter darüber informieren. Denn der gestiegene Stromverbrauch ist nur kurzfristig bedingt und so vermeiden Sie eine Beitragserhöhung für Ihren nächsten Abrechnungszeitraum.
Nachdem die beschädigten Räume trockengelegt worden sind, können Sie diese renovieren. Prüfen Sie bei diesen Arbeiten nochmals genau, ob alle Schäden beseitigt worden sind, da diese sonst unangenehme Spätfolgen mit sich bringen können.