Wasserschaden Sofortmaßnahmen in 7 Schritten

Bei Wasserschäden ist sofortiges Handeln gefragt, da sie in kurzer Zeit viel Schaden anrichten können. Unter Zeitdruck können aber auch Fehler passieren, welche die Situation weiter verschlimmern können. Deshalb finden Sie hier eine Liste von Erstmaßnahmen, um einen Wasserschaden einzudämmen und eine Kostenüberhame durch die Versicherung zu erwirken.

1. Wasserzufuhr stoppen

Stellen Sie als Erstes den Wasserzulauf ab, indem Sie die Wasserhähne abdrehen, welche zur beschädigten Stelle führen. So verhindern Sie, dass noch mehr Wasser ausläuft und weitere Schäden entstehen. Wenn Sie nicht erkennen können, von welcher Leitung der Schaden ausgeht, drehen Sie zunächst allen Rohren das Wasser ab und schalten Sie die Wasserzufuhr langsam und stufenweise für jedes Rohr wieder ein. Wenn dabei mehr Wasser an der Schadensstelle austritt, haben Sie die beschädigte Leitung gefunden und können diese verschließen.

2. Stromzufuhr abstellen

Wasser und Strom sind, wenn sie miteinander in Berührung kommen, äußerst gefährlich. Deshalb müssen Sie unbedingt die Stromzufuhr der betroffenen Räumlichkeiten unterbinden, da anderenfalls Kurzschlussgefahr besteht. Sie sollten immer auf Nummer sicher gehen, da auch Stromleitungen, die in Wänden verlegt sind, vom Schaden betroffen sein können. Legen Sie hierfür den zugehörigen Schalter im Sicherungskasten um oder drehen Sie die Schraubsicherung heraus.

3. Schaden eingrenzen

Vor allem bei größeren Wasserschäden sollte man möglichst schnell versuchen, ihre Ausbreitung zu verhindern. Wenn das Wasser schon auf dem Fußboden steht und Wasser unmittelbar in Ihre Räumlichkeit eindringt, dichten Sie alle abgehenden Zimmertüren, mit Sand- oder Erdsäcken und Handtüchern bzw. Lappen ab, damit andere Räume möglichst verschont werden. Möbel die unmittelbar im Raum des Ursprunges aufgestellt sind und glatte Oberflächen haben, lassen sich mit Wachs einreiben. Dies wirkt wasserabweisend und kann wertvolle Gegenstände schützen.

4. Wasser entfernen

Sobald Sie die ersten Maßnahmen abgeschlossen haben, fangen Sie an, das Wasser zu beseitigen. Bei kleineren Mengen an ausgelaufenem Wasser genügt hierfür das Aufwischen mit trockenen Handtüchern und Waschlappen. Wenn dies nicht mehr möglich ist, bieten sich Nasssauger und Wasserpumpen an. Bei extremen Wassermengen, wie etwa bei einem vollständig vollgelaufenen Keller (i.d.R. ab 30cm Wasserstand), müssen Sie die Feuerwehr verständigen und das Wasser durch Einsatzkräfte abpumpen lassen.

5. Schaden minimieren

Wenn das Wasser größtenteils abgepumpt ist, entfernen Sie alle betroffenen Einrichtungsgegenstände. Unter Umständen sind diese noch zu retten und wiederzuverwenden. Falls sich einzelne Möbelstücke nicht so einfach aus dem Raum entfernen lassen, versuchen Sie nach Möglichkeit, diese in eine höhere Position zu bringen, um Sie vor der Feuchtigkeit zu schützen. Achten Sie allerdings darauf, keine Gegenstände aus Holz oder Pappe, die sich ebenfalls mit Wasser vollsaugen können, zu verwenden. Am Besten eignen sich für solche Zwecke Materialien wie Styropor und Kunststoffe. Bei hölzernen Gegenständen ist es außerdem hilfreich, diese mit Wachs einzureiben, da so eine wasserabweisende Schutzschicht entsteht. Sie sollten unverzüglich nach den ersten Maßnahmen einen oder mehrere Bautrockner aufstellen, um Ihrer Schadensminderungspflicht nachzukommen. Die Pflicht sieht vor, dass das Ausmaß des Schadens größtmöglich eingedämmt und schlimmere Folgeschäden verhindert werden müssen. Zur Eindämmung eines Wasserschadens zählt auch das Aufstellen von Trocknungsgeräten. Kommen Sie Ihrer Pflicht nicht nach, kann es sein, dass die Versicherung die Kosten für die Trocknung nicht übernimmt. Im Regelfall werden alle Kosten für Eindämmungsmaßnahmen von der Versicherung übernommen.

6. Dokumentation

Dokumentieren Sie den entstandenen Schaden und auch die von Ihnen ergriffenen Maßnahmen bis ins letzte Detail. Fotografieren Sie die entstandenen Schäden am Raum und am Inventar aus verschiedenen Perspektiven. Halten Sie Ihre Eindämmungsmaßnahmen sowie die angefallenen Kosten schriftlich fest. Außerdem ist es hilfreich, sich von unabhängigen Zeugen, wie einem Gutachter oder einem Ihnen nicht bekannten Nachbarn, seine Dokumentation bestätigen zu lassen. Die Dokumentation ist für die Kostenerstattung seitens Ihrer Versicherung sehr wichtig.

7. Versicherung und Vermieter kontaktieren

Kontaktieren Sie möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Schadensausbruch Ihre Versicherung und gegebenenfalls Ihren Vermieter. So ist es am wahrscheinlichsten, dass Sie die volle Versicherungsleistung sowie Mietminderung erhalten. Versäumen Sie den rechtzeitigen Kontakt mit Versicherung oder Vermieter, so können Sie auf den Kosten für die Trocknungs- und Sanierungsmaßnahme sitzen bleiben.

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